Satzung des Hammer Info Netz

§ 1. Name und Sitz des Vereins

1. Der Name des Vereins ist "Hammer Info Netz" (abgekürzt "HIN")
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.V.".
3. Sitz des Vereins ist Hamm (Westfalen).

§ 2. Vereinszweck

Der Verein fördert die Volksbildung, indem er die Kompetenz und Akzeptanz der Bevölkerung im Umgang mit elektronischen Medien stärkt, die Bevölkerung im Umgang mit der Datenkommunikation als neue, wichtige Kulturtechnik schult, sowie die Bevölkerung auf die Chancen und Risiken, die diese neue Technologie bietet, hinweist. Der Verein fördert die Kultur, indem er Errichtung und Betrieb eines lokalen Bürgernetzes in Hamm (Westfalen) bewirkt. Einen neuen kulturellen Raum schafft, der den Bürgern die Möglichkeit bietet, an der neuen Kommunikationskultur teilzuhaben, und diese gleichzeitig selbst zu erschaffen und zu gestalten. Der Verein wird sich auch überregional für seine Ziele einsetzen. Das dafür zu errichtende kommunale Netzwerk soll u.a. folgende Möglichkeiten bieten:

Der Verein wird Konzepte für die praktische Umsetzung des Projektes entwickeln und diese in der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. Ziel des Vereins soll sein, die Bevölkerung Hamms in die Entstehung des Netzes einzubeziehen. Außerdem sollen Gruppen, die in Hamm bereits im Bereich der öffentlichen Datenkommunikation tätig sind, an der Entwicklung beteiligt werden.

§ 3. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr beginnt am 31.05.1997 und endet am 31.12.1997.

§ 5. Mitgliedschaft

§ 6. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

§ 7. Vorstand

§ 8. Mitgliederversammlung

§ 9. Mitgliedsbeiträge

§ 10. Rechnungsprüfung

§ 11. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Hamm, 21. April 2007

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